Einbruchmeldeanlagen (EMA)
Einbruchmeldeanlagen oder kurz auch „EMA“ genannt, gehören im Fachgebrauch zur Gruppe der Gefahrenmeldeanlagen oder auch kurz „GMA“. Diese dienen dem automatischen Überwachen von Gegenständen vor unerlaubter Wegnahme. Ein klassisches Beispiel hierfür wäre eine Diebstahlsicherung. Ebenso verhindern sie das unautorisierte Eindringen in Räume oder das unerlaubte Betreten auf entsprechend gekennzeichneten Flächen. Die DIN-Norm, die für das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und den Betrieb von Gefahrenmeldeanlagen (GMA) für Brand, Einbruch und Überfall und deren allgemeine Anwendung gilt, ist die VDE 0833. Nach ihrer Systematik werden Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zusammen betrachtet. Diese Systematik entspricht in hohem Maße auch der täglichen Praxis, denn schon einfache EMA haben auch Überfallmeldelinien angeschlossen. Für die Vielzahl unterschiedlicher Anwendungsszenarien ist daher eine Unterscheidung der EMA in unterschiedliche Größen und Ausführungsarten sehr hilfreich. Die Größenklassen sind in drei Segmenten aufgegliedert:
- kleine EMA mit bis zu 4 Meldelinien, dann
- mittlere EMA, die 4 – 12 Meldelinien beinhalten und schließlich
- große EMA mit 100 und mehr Meldelinien.
Eine weitere Unterscheidung bietet sich hinsichtlich ihrer Ausführungsart. So sind Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart B zusätzlich mit Einrichtungen versehen, die die Außerbetriebnahme durch vorsätzliche Störungen oder die Verhinderung von Meldungen erschweren sollen.
Weiter werden Ausführungsarten von EMA numerisch unterschieden. Diese numerische Klassifizierung dient zusätzlich als Indikator für die Überwindungssicherheit:
- EMA mit der Ausführungsart 1 sind Gefahrenmeldeanlagen mit niederer Überwindungssicherheit,
- Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart 2 sind Gefahrenmeldeanlagen mit mittlerer Überwindungssicherheit,
- EMA der Ausführungsart 3 bieten schon eine hohe Überwindungssicherheit. Und die höchste Klasse bilden
- Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart 4. Diese sind mit sehr hoher Überwindungssicherheit ausgestattet.
Nicht zuletzt stellt die Schnittstelle der EMA zum Anschluss an ein bereits bestehendes, zentrales Gebäudemanagementsystem (GMS) ein wichtiges Kriterium dar. Die Komplexität der Implementierung kann variieren.
Brandmeldeanlagen (BMA)
Brandmeldeanlagen (BMA) sollten grundsätzlich immer mit den individuellen Brandschutzmaßnahmen verzahnt und fester Bestandteil des bestehenden Gebäude-Brandschutzkonzeptes sein. Nur in dieser Kombination kann die volle Entfaltung der Brandschutzwirkung für Personen, Objekte und Sachgüter sichergestellt werden.
Doch zunächst gilt es – in Analogie zu Einbruchmeldeanlagen – die individuellen Schutzziele und darauf aufbauend den Schutzumfang zu definieren. Die drei wichtigsten Schutzziele für BMA sind in der Regel:
- Die unmittelbare Erkennung und Lokalisierung von ausbrechenden Brandherden
- Die Gewährleistung der unverzüglichen Information und Alarmierung aller Zielgruppen (Betroffene Menschen im Objekt, Feuerwehr, Rettungswagen etc.)
- Sowie die unverzügliche Kontaktierung von Brandschutz- und Firmeneinrichtungen
Hinsichtlich des Schutzumfanges wird in der Praxis nach vier Kategorien unterschieden:
- Vollschutz
- Teilschutz
- Schutz von Fluchtwegen
- Einrichtungsschutz
Weitere externe Anforderungen ergeben sich hinsichtlich der Bedienbarkeit der Technik und im Besonderen durch die Vielzahl unterschiedlicher Vorschriften und Richtlinien der Brandschutzverordnungen der jeweiligen Bundesländer. So können sich u.a. auch die Notwendigkeit einer Abnahme (z.B. durch eine Brandschutzdienststelle) oder Anerkennung (z.B. durch den Versicherer) sowie baurechtliche Prüfungen durch behördlich anerkannte Sachverständige ergeben.
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